Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GymPilot
Arbeitsentwurf – Stand: Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Softwareplattform GymPilot sowie für den Erwerb und die Nutzung von GymPilot-Lizenzen durch Fitnessstudios und sonstige gewerbliche Kunden.
Anbieter: [Vollständiger Name/Firma]
Anschrift: [Vollständige Geschäftsanschrift]
E-Mail: [Geschäftliche Kontaktadresse]
(2) GymPilot richtet sich nach diesen AGB ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) GymPilot ist eine digitale Softwareplattform für Fitnessstudios, Trainer und Mitglieder. Je nach gebuchtem Tarif können insbesondere Trainingsplanung, Trainingsdokumentation, Fortschrittsübersichten und Verwaltungsfunktionen bereitgestellt werden.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Tarif.
(3) Nicht verfügbare, angekündigte oder als in Entwicklung gekennzeichnete Funktionen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
(4) Integrationen mit Drittanbietern, beispielsweise mit Studiomanagementsystemen oder Fitnessdiensten, stehen nur zur Verfügung, wenn sie tatsächlich implementiert, freigegeben und im jeweiligen Tarif enthalten sind.
§ 3 Vertragsschluss und Lizenzaktivierung
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt grundsätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags nach Maßgabe der jeweiligen Bestellstrecke dar.
(2) Der Vertrag kommt nach Maßgabe des im Bestellprozess beschriebenen Ablaufs zustande.
(3) Nach erfolgreichem Vertragsabschluss und bestätigter Zahlung wird dem Kunden eine eindeutige Lizenz zugeordnet. Der Lizenzschlüssel wird an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Kontaktdaten korrekt anzugeben und den Lizenzschlüssel vertraulich aufzubewahren.
(5) Eine Lizenz ist dem jeweiligen Studio zugeordnet und darf nicht ohne Zustimmung des Anbieters auf andere Studios übertragen oder weiterverkauft werden.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, GymPilot im vereinbarten Umfang für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen des gebuchten Tarifs und der vereinbarten Nutzer- und Funktionsgrenzen verwenden.
(3) Der Kunde darf insbesondere keine Sicherheitsmechanismen umgehen, keine unberechtigten Zugriffe auf andere Studio-Accounts versuchen und keine Lizenzschlüssel manipulieren oder unberechtigt weitergeben.
(4) Gesetzlich zwingend zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise, Abrechnungsintervalle und Leistungsbeschreibungen, die dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt werden.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt gegebenenfalls über einen externen Zahlungsdienstleister. Für die Verarbeitung der Zahlungsdaten gelten ergänzend dessen Bedingungen und Datenschutzhinweise.
(3) Der Kunde hat die im Checkout angegebenen Zahlungs- und Kontaktdaten aktuell zu halten.
(4) Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und sonstige steuerliche Angaben richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Vertragsgestaltung.
§ 6 Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung
(1) Die Vertragslaufzeit, das Abrechnungsintervall und die Kündigungsfrist werden vor Vertragsschluss eindeutig angegeben.
(2) Soweit ein automatisch verlängerndes Abonnement vereinbart wird, verlängert sich der Vertrag nach Maßgabe der im Bestellprozess angegebenen Bedingungen, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Nach bestätigter erfolgreicher Verlängerungszahlung aktualisiert das System den Lizenzstatus automatisch. Der bestehende Lizenzschlüssel bleibt grundsätzlich unverändert.
(4) Die bloße technische Planung einer Abbuchung gilt nicht als Zahlungsbestätigung.
(5) Der Kunde kann sein Abonnement über den vorgesehenen Kündigungsweg oder durch Kontaktaufnahme über die angegebene Support-Adresse kündigen. Die vereinbarte Kündigungsfrist und der Wirksamkeitszeitpunkt sind zu beachten.
§ 7 Fehlgeschlagene Zahlungen und Lizenzstatus
(1) Kann eine Zahlung nicht erfolgreich verarbeitet werden, kann der Anbieter den Kunden über den Zahlungsdienstleister oder per E-Mail zur Aktualisierung seiner Zahlungsdaten auffordern.
(2) Die Behandlung fehlgeschlagener Zahlungen, mögliche Nachfristregelungen und die Folgen für den Zugang richten sich nach den vor Vertragsschluss mitgeteilten Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben.
(3) Eine Einschränkung oder Sperrung des Zugangs erfolgt nur auf einer vertraglichen und gesetzlichen Grundlage und unter Beachtung etwaiger erforderlicher Fristen und Benachrichtigungen.
(4) Eine erfolgreiche Verlängerungszahlung führt zur Aktualisierung der Lizenz entsprechend dem gebuchten Vertrag.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwaltung seiner Administrator- und Trainerkonten verantwortlich.
(2) Der Kunde darf nur Daten verarbeiten und in GymPilot einstellen, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Mitgliederdaten verantwortlich, soweit er hierfür datenschutzrechtlich verantwortlich ist.
(4) Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Zugangsdaten zu treffen und den Anbieter bei vermuteten Sicherheitsvorfällen unverzüglich zu informieren.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
(3) Die Datenschutzhinweise von GymPilot beschreiben die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter. Sie ersetzen keinen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
(1) Der Anbieter bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb der Plattform.
(2) Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen und Ausfälle externer Dienste können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen.
(3) Verbindliche Verfügbarkeitszusagen, Supportzeiten oder Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(4) Änderungen und Weiterentwicklungen der Software erfolgen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Änderungen vereinbarter Leistungen dürfen nicht ohne Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen vorgenommen werden.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine Haftung für Fälle, in denen sie gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf, bleibt unberührt.
(4) Die vorstehenden Regelungen begründen keinen Ausschluss zwingender gesetzlicher Ansprüche.
§ 12 Laufzeitende und Daten
(1) Mit dem Vertragsende endet das vertragliche Nutzungsrecht, soweit keine andere Vereinbarung besteht.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden vor Vertragsschluss beziehungsweise in der Leistungsbeschreibung darüber, welche Möglichkeiten zur Datenexportierung bestehen und welche Fristen für den Datenabruf gelten.
(3) Löschung, Rückgabe und Aufbewahrung personenbezogener Daten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und gegebenenfalls dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dessen Anwendung gesetzlich zulässig ist.
(2) Für Verträge mit Kaufleuten und anderen gesetzlich zulässigen Parteien kann der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.